- Die nächste Stufe des WLTP-Prüfverfahrens erfordert zahlreiche Änderungen in der Typzulassung
- Erweitertes Prüfverfahren sieht auch Kontrollen im Kundenbetrieb bis zu 100.000 Kilometer vor
- In den Folgejahren sind weitere Verschärfungen geplant
Volkswagen Film erklärt das verschärfte WLTP-Prüfverfahren
Euro 6d TEMP EVAP ISC – so kompliziert ist der Name der Emissionsnorm, die mit der zweiten Stufe der WLTP-Typprüfung ab 1. September 2019 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend ist. Dabei wird das im vergangenen Jahr eingeführte WLTP-Verfahren durch neue technische Anforderungen erneut verschärft und der technische Aufwand bei der Typprüfung nochmals erhöht. In einem Film (https://www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html) erläutert Volkswagen die wesentlichen Neuerungen.
Die Abkürzung „EVAP“ (evaporative Emissions) steht dabei für die Überprüfung der Verdunstungsemissionen. Ein Aktivkohlefilter in der Tankanlage verhindert schon heute bei Volkswagen Modellen, dass Benzindämpfe an die Umgebung abgegeben werden. Bislang wurde dies bei einer Prüfung in einer luftdichten Kammer über 24 Stunden geprüft. Künftig beträgt der Zeitraum 48 Stunden – bei gleichbleibenden Grenzwerten. Um diese zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen, werden die Fahrzeuge technisch umgerüstet.
Eine weitere wesentliche Änderung bei der zweiten WLTP-Stufe ist die Messung, ob die Emissionsgrenzwerte auch noch im Betrieb des Fahrzeugs eingehalten werden. Dafür werden zukünftig bis zu fünf Jahre alte Fahrzeuge stichprobenartig einem WLTP-Test unterzogen. Diese Feldüberwachung (ISC = InServiceConformity) wird bei ausgewählten Fahrzeugen mit einer Laufleistung von bis zu 100.000 Kilometern durchgeführt. Volkswagen setzt für entsprechende Vor-Ort-Messungen von Kundenfahrzeugen auch ein mobiles Abgasmesslabor ein.
Die erste WLTP-Stufe war zum 1. September 2018 für alle Neufahrzeuge in Kraft getreten. Dass bereits ein Jahr später die nächste Stufe folgt und es noch weitere geben wird, liegt an der hohen Komplexität des Verfahrens. Die ab September 2019 in Kraft tretenden Regelungen beinhalten auch Konkretisierungen des bisherigen Verfahrens und geben damit Rechtssicherheit.
Auf einer Website inklusive Film erläutert Volkswagen die wichtigsten Änderungen des ab September 2019 verpflichtenden, verschärften WLTP-Zyklus: https://www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html
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